Blockkraftheizwerk (BHKW)

Top-Wirkungsgrad

Blockheizkraftwerke (BHKW) sind Anlagen, welche neben der Stromerzeugung auch für die Bereitstellung von Wärme für Heizung, Warmwasser übernehmen.
Die vom Generator bei der Stromerzeugung übrige Prozesswärme / Abwärme wird über einen Wärmetauscher für normale Hausmedien nutzbar gemacht und effektiviert diesen Anlagetyp bis zu einen Wirkungsgrad von 80 bis 90 %.

Das Prinzip der bei chemischen oder physikalischen Umwandlung von Energieträgern entstehenden Wärme als auch die Nutzung der durch die Energieumwandlung erzeugten elektrischen Energie versteht man als Wärme-Kraft-Kopplung.

Vorteile:

  • Unabhängigkeit von Energieversorgung durch Öl- oder Gas geringe Anlagengröße 
  • geringe Geräuschentwicklung im laufendem Betrieb 
  • eigenständige Kraftwerk-Stromerzeugung + Netzeinspeisung mit staatliche Vergütung 
  • Mineralöl-Steuer-Erstattung für Brennstoffe  
  • Umwelt- und Klimaschutz durch geringe Abgasemissionen auch bei Einsatz fossiler Energieträger 
  • bis 40 % Einsparung von Primärenergie-Verbrauch zu Ölheizung und Netzstrom 
  • bei Gasantrieb: Umstieg auf Biogas meist problemlos möglich  
  • bei Stirlingmotor: Betrieb praktisch mit jeder Energiequelle möglich

Anlagen

BHKW haben eine elektrische Leistung von fünf Kilowatt und fünf Megawatt und ca. 3 bis 15 kW thermische Leistung. Die Bezeichnung als Klein- oder Mini-BHKW besteht bei Anlagen unter 15 kW. Gängige fossile Brennstoffe in Blockheizkraftwerken sind Diesel, Heizöl oder Gas.

Blockheizkraftwerke finden überall dort Anwendung, wo der Bedarf an Strom und Wärme möglichst zeitgleich und jahreszeitenübergreifend auftritt, so wie bei der Erwärmung von Heiz- und Brauchwasser von Ein- und Mehrfamilienhäusern. Bedarfsschwankungen können aber auch durch einen Wärmespeicher begrenzt und ausgeglichen werden.

Der guten Wirtschaftlichkeit mit geringen Betriebskosten dieser BHKW steht der im Vergleich zu üblichen Erdgas- oder Ölheizungen wesentlich höhere Anschaffungspreis gegenüber.

Wohin mit dem Strom?

Die Stromerzeugung kann entweder der Selbstnutzung dienen, oder in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Die deutschen Netzbetreiber sind durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz verpflichtet, den Strom aus Blockheizkraftwerken abzunehmen.
Das BHKW wird indirekt durch einen staatlichen Zuschlag auf die Stromeinspeisung gefördert. Weitere Förderung sind die momentanen staatlichen Steuererleichterungen, beispielsweise durch die Mineralölsteuererstattung für den eingesetzten Brennstoff.

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